Raus in die Natur. Rein ins Erlebnis

Aktuelles

Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

 

Mitgliederversammlung 2025


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wanderfreundinnen, lieber Wanderfreunde,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung am


Samstag, den 5. April 2025, 15.00 Uhr
,

im Hotel Ackfeld, Bertholdstraße 9, 33142 Büren, recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung mit Totengedenken
2. Rückblick auf das Wanderjahr 2024
3. Bericht der Fachwarte
4. Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Ehrungen
8. Vorschau auf das Wanderjahr 2025
9 .Verschiedenes

Anträge zu Punkt „Verschiedenes“ wollen Sie ggf. bitte schriftlich bis zum 23. März 2025 beim
1. Vorsitzenden Rudolf Niedernhöfer einreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand
SGV-Abteilung Bürener Land e. V.


Das aktuelle Wandermagazin für 2025 liegt vor!

SGV- Wandermagazin 2025
SGV- Wandermagazin 2025

Highlight in einem jeden Wanderjahr sind die Bürener Wanderveranstaltungen. Der Bürener Wandertag mit dem in ganz NRW fast einzigen Wandermarathon (42 km) in 2025 am dritten Sonntag im Mai, die Nachtwanderung auf dem Sintfeld-Höhenweg zur Vollmondnacht, die Exkursionen oder die Bürener Wanderwoche im Herbst sind über die Ortsgrenzen hinaus bekannt und die Wanderhighlights unserer Region.

Regelmässige Trainingswanderungen für den Wandermarathon und zahlreiche weitere Veranstaltungen runden das Bürener Wanderprogramm ab!

Das aktuelle Wandermagazin
Bürener Land 2025 zum downloaden:

Wandermagazin Bürener Land 2025


Die gedruckte Version wird voraussichtilich ab dem 6. Januar 2025 im Stadtmarketing und im Bürgerbüro ausliegen.


Waldschäden

WICHTIG:
Auch im Bürener Land haben Dürreschäden und Borkenkäferbefall dem Wald sehr geschadet. Wanderwege verlaufen zum Teil durch forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. Bei notwendigen Forstarbeiten kann es deshalb auch dazu kommen, dass einzelne Streckenabschnitte schwer begehbar, matschig oder durch Fahrspuren in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bitte beachten Sie forstliche Sperrungen von Wegen und Plätzen und verzichten Sie bei und unmittelbar nach Stürmen auf Spaziergänge und Wanderungen im Wald oder in Waldnähe. Wir bitten alle Wanderer und Naturliebhaber um Verständnis.

Das Betreten des Waldes erfolgt generell auf eigene Gefahr, es besteht keine Verkehrssicherungspflicht. Wanderer sind eigenverantwortlich und sollten stets aufmerksam unterwegs sein.